3. Leistungsbestandteile im Einzelnen


3.1 Angebotsphase
a) In der Angebotsphase werden die Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts gestellt. Von besonderer Bedeutung ist daher die rechtzeitige Identifikation von Chancen und Risiken in den Ausschreibungsunterlagen sowie deren Bewertung und Abbildung in der Angebotskalkulation.

Die Bieter befinden sich bei der – oft unter immensem Zeitdruck vorzunehmenden – Prüfung der Ausschreibungsunterlagen in einem Spannungsfeld zweier Aufgaben: Einerseits sind sie verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber ist jedenfalls auf solche Widersprüche oder Lücken in den Verdingungsunterlagen hinzuweisen, die für den fachkundigen Bieter offenkundig sind und geradezu „ins Auge springen“. Andererseits ist der Bieter bei der Verfolgung seiner wirtschaftlichen Interessen darauf bedacht, etwaige „Strickfehler“ der Ausschreibung zu seinem Vorteil für spätere Nachtragsforderungen zu nutzen.

Zur Bewertung der im Vertragswerk liegenden Chancen und Risiken übernimmt Balance eine auf einzelne Teilaspekte („Big Points“) oder eine sämtliche Aspekte umfassende Analyse vor. Dazu gehört u.a.

  • die Darstellung der Besonderheiten des gewählten Vertragstyps,
  • die AGB-rechtliche Bewertung einzelner Vertragsklauseln,
  • die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf mögliche Lücken und Widersprüche bei der Ermittlung des vertraglich geschuldeten Bausolls,
  • die Identifikation von vertraglichen Risiken, die auf den AN übertragen werden, und deren vertragsrechtliche Wirksamkeit bzw. Bewertung vor dem Hintergrund des Verbots aus § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A,
  • die Identifikation möglicher Nachtragspositionen zugunsten des Auftragnehmers,
  • die technische Vertragsanalyse hinsichtlich Bauzeit und Qualität und ggfs. Kosten.

In Abstimmung mit den Projektbeteiligten erörtert Balance die Notwendigkeit von Bieterfragen und übernimmt den diesbezüglichen Schriftverkehr.

b) Weitere Leistungen im Rahmen der Angebotsphase können ergänzend über unserer Partnerkanzlei beauftragt werden, insbesondere

  • die vergaberechtliche Prüfung der Ausschreibungsunterlagen,
  • die Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit und mögliche Fehler,
  • die rechtliche Bewertung von Nebenangeboten,
  • die Erstellung von förmlichen Rügeschreiben,
  • die Erstellung von Vergabenachprüfungsanträgen und Vertretung vor den Vergabekammer und Oberlandesgerichten.

3.2 In der Verhandlungsphase mit dem Auftraggeber ist eine Unterstützung in der technischen, kaufmännischen und vertraglichen Verhandlungsführung möglich.

3.3 Vertragsmanagement (Contract und Claim-Management)
Wesentlicher Bestandteil des Nachtragsmanagements ist die Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderung der vertraglichen Leistung und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen.

Der Schwerpunkt unserer Leistungen liegt in der technischen und juristischen Prüfung und Aufbereitung der technischen Nachträge (Sachnachträge) sowie der baubetrieblichen Nachträge (Bauzeitennachträge). Im Rahmen unseres Angebots bieten wir folgende Leistungen an:

  • Aufbau und Pflege des Anzeigenmanagements,
  • Erstellung aller relevanten Anzeigen des Auftragnehmers ggü. dem Auftraggeber (Mehrkostenanzeigen, Behinderungsanzeigen, Bedenkenanzeigen, Schadensanzeigen, Versicherungsmeldungen) nach den vertraglichen Anforderungen,
  • Übernahme des weiteren Schriftverkehrs mit dem Auftraggeber,
  • Prüfung der Vertragsabweichungen auf Grundlage der Vertragsunterlagen (Bauvertrag, Baubeschreibung/Vorbemerkungen, Leistungsverzeichnis, Anlagen zum Bauvertrag) und Prüfung der Anspruchsgrundlagen,
  • Erstellung der Nachtragsunterlagen unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben, insbesondere die Darstellung der Bausoll-Bauist-Abweichung und der weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage,
  • Identifikation und Prüfung von Nachtragssachverhalten,
  • ggf. Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen mit Risikoeinschätzung zu einzelnen Nachtragsforderungen,
  • Prüfung und Aufbereitung der strittigen Nachträge für die Schlichtungsgespräche mit dem Auftraggeber; Teilnahme an den Schlichtungsgesprächen.

3.4 Nachtragsabwehr (Anti-Claim-Management)
Wir prüfen und bewerten die Nachtragsforderungen der Nachunternehmer und Lieferanten sowie die vom Auftraggeber geltend gemachten Gegenansprüche.

Bei gestörten Planungs- und Bauabläufen übernehmen wir die Entwicklung von Lösungsansätzen zur Schadensminimierung sowie die Prüfung und Bewertung der Nachtragsforderungen der Nachunternehmer und/oder der Vertragsstrafeansprüche bzw. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.

3.5 Schriftverkehr mit dem Auftraggeber / den Nachunternehmern
Schließlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung des sonstigen Schriftverkehrs mit Ihren Vertragspartnern zu allen vertragsrechtlichen Themen und ggfs. auch technischen Vertragsthemen.

3.6 Weitergehende Leistungen können ergänzend über unsere Partnerkanzlei beauftragt werden, insbesondere

  • die Übernahme der außergerichtlichen Vertretung und Korrespondenz,
  • die Erstellung von Klageentwürfen und außergerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Ansprüchen,
  • die Vertretung im Zivilprozess.